Information zu den Therapiekosten
Wie rechne ich ab?
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich leider nicht über gesetzliche Krankenkassen abrechnen.
Für Privatversicherte gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, die Therapie über die Versicherung oder private Zusatzversicherung teilweise oder komplett abzurechnen, falls diese ein Modul zur Abrechnung mit Heilpraktikern für Psychotherapie beinhaltet. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenversicherung nach Übernahme von GebüH Ziff. 19.
Wissenswertes:
- Als Selbstzahler*in können Sie die Kosten Ihrer Behandlung als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen.
- Ihre Patientendaten werden von mir nicht an offizielle Stellen weitergegeben.
- Wir können sofort und unabhängig von der Krankenversicherung mit der Therapie beginnen und entscheiden gemeinsam über Inhalt, Häufigkeit und Abstände Ihrer Sitzungen.
Die Häufigkeit der Sitzungen passen wir individuell an Ihre Bedürfnisse an – viele Klient*innen profitieren bereits von Terminen im Abstand von 2-3 Wochen.
Es ist mir ein Anliegen, dass Sie aus jeder Sitzung etwas mitnehmen und dass wir insgesamt möglichst effizient zu Ihrem gewünschten Ziel kommen.
Preise
Therapiesitzungen sind nach §4 Nr. 14a UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit.
- Einzelsitzung à 60 min.: € 90-120,- (flexible Honorarvereinbarung möglich)
- Paarsitzung à 75 min.: € 165,-
