Kosten Psychotherapie

Information zu den Therapiekosten

Wie rechne ich ab?

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich.

Für Privatversicherte oder Personen mit privater Zusatzversicherung kann im Einzelfall eine (teilweise oder vollständige) Kostenübernahme möglich sein, sofern Leistungen für Heilpraktiker für Psychotherapie im Tarif enthalten sind. Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer Versicherung (GebüH Ziff. 19).

Wissenswertes zur Kostenübernahme

  • Als Selbstzahler*in können Sie die Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen.
  • Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Krankenkassen oder andere Stellen weitergegeben.
  • Die Therapie kann unmittelbar beginnen – unabhängig von Genehmigungen durch Versicherungen. Inhalte, Frequenz und Abstände der Sitzungen gestalten wir individuell und gemeinsam.

Die Sitzungsfrequenz richten wir flexibel nach Ihrem Bedarf aus – häufig bewährt sich ein Rhythmus von 2–3 Wochen.

Mir ist wichtig, dass jede Sitzung für Sie hilfreich ist und wir den therapeutischen Prozess klar, transparent und zielorientiert gestalten.

 

Preise

Therapiesitzungen sind nach §4 Nr. 14a UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit.

  • Einzelsitzung à 60 min.: € 95,-
  • Paarsitzung à 75 min.: € 165,-