Informationen zu den Therapiekosten
WIE RECHNE ICH AB?
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich leider nicht über gesetzliche Kassen abrechnen. In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, die Therapie über Privatversicherung oder private Zusatzversicherung teilweise oder komplett abzurechnen, falls diese ein Modul zur Abrechnung mit Heilpraktikern für Psychotherapie (GebüH Ziff. 19) beinhaltet. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenversicherung.
Als Selbstzahler können Sie die Kosten Ihrer Behandlung als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen.
AUSFALLHONORAR
Bei Psychotherapeuten/Heilpraktikern mit sog. Bestellpraxen gewährt die Rechtsprechung bei Nichterscheinen des Klienten bzw. bei nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden vorher) ein Ausfallhonorar. Das Ausfallhonorar kann bis zum vereinbarten bzw. anberaumten Sitzungshonorar ausfallen.
Ich berechne bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage oder bei Absage weniger als 24 Std. vorher (Ausnahme: plötzliche Krankheit, Unfall o.ä.) ein Ausfallhonorar von € 60,-.
Preise
Therapiesitzungen sind nach §4 Nr. 14a UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit.
- Einzelsitzung: € 80,- pro 50 Minuten
- Paarsitzung: € 120,- pro 70 Minuten
- Hypnosesitzung: € 120,- Dauer 60-70 Minuten
