Honorar

Information zu den Therapiekosten

Wie rechne ich ab?

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich leider nicht über gesetzliche Krankenkassen abrechnen.

Für Privatversicherte gibt es die Möglichkeit, die Therapie über die Versicherung oder private Zusatzversicherung teilweise oder komplett abzurechnen, falls diese ein Modul zur Abrechnung mit Heilpraktikern für Psychotherapie beinhaltet. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenversicherung nach Übernahme von GebüH Ziff. 19.

Wissenswertes:

Als Selbstzahler*in können Sie die Kosten Ihrer Behandlung als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen.

Wir können sofort und unabhängig von der Krankenversicherung mit der Therapie beginnen und entscheiden gemeinsam über Inhalt, Häufigkeit und Abstände Ihrer Sitzungen.

Ihre Patientendaten werden von mir nicht an offizielle Stellen weitergegeben.

Trotz dieser Vorteile bin ich mir der finanziellen Belastung bewusst, die eine Therapie für Sie bedeutet. Nicht zuletzt deshalb ist es mein Anliegen, dass Sie aus jeder Sitzung etwas mitnehmen und dass wir insgesamt möglichst effizient zu Ihrem gewünschten Ziel kommen.

Preise

Therapiesitzungen sind nach §4 Nr. 14a UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit.

  • Einzelsitzung à 60 min.:  € 90,-
  • Paarsitzung à 120 min.;  € 140,-